Themenspezial: Elektronenstrahlhärtung (ESH)
Handlungshilfe zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kauf einer Elektronenstrahlhärtungs-Einheit
Elektronenstrahlhärtung (ESH)
Die Elektronenstrahlhärtung (ESH) ist ein Verfahren, um speziell dafür hergestellte Druckfarben und Lacke nach dem Aufbringen auf den Bedruckstoffen zu trocknen. Es beruht auf einer chemischen Vernetzungsreaktion der Farbbestandteile, ausgelöst durch hochenergetische Elektronenstrahlung.
Kauf von Maschinen
Hilfe bei der Auswahl einer sicheren Maschine
Sie planen die Investition in eine neue Maschine oder Anlage? Neben anderen Aspekten spielt dabei auch die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten eine wichtige Rolle. Basierend auf den Erfahrungen der Berufsgenossenschaft ETEM bietet Ihnen diese Handlungshilfe eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Kreuzen Sie als Antworten "Ja", "Unbekannt" oder "Nein" an.
Nach Beantwortung der Fragen haben Sie eine Übersicht, anhand derer Sie erkennen können, wo noch Klärungs- und/oder Handlungsbedarf besteht. So können gegebenenfalls teure Nachrüstungen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Handlungshilfe eine vollständige Bewertung der konkreten Gefährdungen der Maschine am vorgesehenen Einsatzort (Gefährdungsbeurteilung) nicht ersetzen kann.
Wir beraten und informieren Sie!
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
- Branchengebiet Druck und Papierverarbeitung unter www.bgetem.de, Webcode 14739934
- Ihr zuständiges Präventionszentrum und die für Sie zuständige Aufsichtsperson unter www.bgetem.de, Webcode 11981123
- Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 13335297
- Webcode: 21215128
Prüfbescheinigung
1.1 Bauartzulassung
Existiert für diese ESH-Einheit eine Bauartzulassung nach § 17 Strahlenschutzverordnung?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
1.4 Vertragsgestaltung | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Ein hohes Maß an Rechtssicherheit geben Ihnen Maschinen mit Bauartzulassung. Ansonsten ist eine umfassende Betrachtung der Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte idealerweise vor dem Kauf sinnvoll; lassen Sie sich ggf. beraten.
Bei der ESH-Einheit handelt es sich um einen Störstrahler nach dem Strahlenschutzgesetz, da das Gerät Röntgenstrahlung durch beschleunigte Elektronen erzeugt, ohne dass es zu dem Zweck der Erzeugung von Röntgenstrahlung betrieben wird (§ 5 Abs. 37 Strahlenschutzgesetz).
Zum Betreiben eines Störstrahlers bedarf es grundsätzlich einer Genehmigung nach § 12 Strahlenschutzgesetz. Ausnahmen hiervon sind in Anlage 3 Teil D Strahlenschutzverordnung geregelt. Störstrahler, deren Beschleunigungsspannung 30 kV überschreiten, wie es bei der ESH-Einheit der Fall ist, können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn die Bauart zugelassen ist. Dies ist auf Antrag des Herstellers bei der zuständigen Behörde möglich.
Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern sind in § 17 Strahlenschutzverordnung geregelt. Hierzu darf die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche des Störstrahlers 1 Mikrosievert pro Stunde bei den vom Hersteller oder Verbringer angegebenen maximalen Betriebsbedingungen nicht überschreiten.
Außerdem muss durch technische Maßnahmen sichergestellt sein, dass der Störstrahler nur betrieben werden kann, wenn die dem Strahlenschutz dienenden Sicherheitseinrichtungen vorhanden und wirksam sind.
1.2 Genehmigung
Haben Sie als Betreiber die erforderliche Genehmigung für diese ESH-Einheit (Störstrahler) bei der zuständigen Länderbehörde beantragt?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
8.1 Platzbedarf | |
8.1 Platzbedarf |
Hinweis
Der Betrieb von ESH-Einheiten (Störstrahler) ohne Bauartzulassung ist genehmigungspflichtig nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 Strahlenschutzgesetz.
Die Genehmigung muss vor Inbetriebnahme der ESH erfolgen. Ein Betrieb von dieser ESH-Einheit ohne anbieterseitige Bauartzulassung und ohne betreiberseitige Genehmigung ist nicht zulässig!
Bevor Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, prüfen Sie die Aufstellbedingungen am geplanten Aufstellort. Dies kann teure nachträgliche Änderungen ersparen.
1.3 Strahlenschutzbeauftragter
Ist ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
8.1 Platzbedarf | |
8.1 Platzbedarf |
Hinweis
Für genehmigungspflichtige Störstrahler muss ein Strahlenschutzbeauftragter nach § 70 Strahlenschutzgesetz ernannt werden. Dieser wird von der zuständigen Länderbehörde bestellt.
Um Strahlenschutzbeauftragter zu werden, benötigt eine Person die passende Fachkunde. Diese muss bei der Behörde beantragt werden mit der Teilnahmebescheinigung am Fachkundekurs und wenn erforderlich, einen Nachweis über die berufliche Ausbildung und die Erfahrungszeit. Die Fachkunde muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Erst wenn der Strahlenschutzbeauftragter eine bescheinigte Fachkunde hat, kann dieser vom Strahlenschutzverantwortlichen (dem Unternehmer oder eine Person aus der Geschäftsführung) mit einem Bestellschreiben, in dem seine Aufgaben, sein innerbetrieblicher Entscheidungsbereich festgelegt sind, bei der Behörde gemeldet werden. (Der Strahlenschutzverantwortliche bestellt somit den Strahlenschutzbeauftragten). Neben dem Bestellschreiben, der Fachkunde, fordert die die Behörde auch zum Nachweis der Zuverlässigkeit das polizeiliche Führungszeugnis, welches mit dazugelegt wird (dies ist vor der Bestellung zu beantragen).
1.4 Vertragsgestaltung
Sind im Vertrag die geltenden Arbeitsschutzvorschriften hinsichtlich der Maschinenausführung festgehalten?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Bei Auftragsvergabe schlagen wir folgenden Zusatz vor:
"Der vorstehende Auftrag wird erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung der Maschine den geltenden Arbeitsschutzvorschriften und somit dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entspricht."
Formale Voraussetzungen
2.1 EG-Konformitätserklärung
Liegt für die Maschine eine EG-Konformitätserklärung vor?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
2.3 Angaben auf dem Typenschild | |
2.3 Angaben auf dem Typenschild |
Hinweis
Für jede Maschine, die ab dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurde, muss als Voraussetzung für die Inbetriebnahme eine EG-Konformitätserklärung vorliegen (Art. 5 bzw. Art. 8 der Maschinen-RL, § 5 Abs. 3 der BetrSichV).
Unter Maschinenrichtlinie (Maschinen-RL) wird je nach Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens die Richtlinie 98/37/EG oder die Richtlinie 2006/42/EG verstanden. Wurde eine Maschine ab 29.12.2009 erstmals in Verkehr gebracht, muss die Richtlinie 2006/42/EG angewandt werden.
Bitte beachten Sie:
Werden Maschinen direkt bei einem Hersteller erworben, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist und der auch über keine Handelsvertretung in der Europäischen Union verfügt, muss der Betreiber/Käufer alle Verpflichtungen erfüllen, die sich aus den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben. Der Betreiber wird also durch das Inverkehrbringen zum Hersteller.
Es wird deshalb empfohlen bei Direktimporten diese Anforderungen bereits im Kaufvertrag zu regeln.
Bei Direktimport ist es zudem besonders wichtig, die Einhaltung der Kaufbedingungen bei der Lieferung der Maschine zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere eine vollständige technische Dokumentation einschließlich einer Risikobeurteilung und die sicherheitsgerechte Gestaltung der Maschine gemäß den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie.
2.2 Inhalt der EG-Konformitätserklärung
Enthält die EG-Konformitätserklärung mindestens folgende Angaben?
- Firmenbezeichnung und Anschrift des Maschinenherstellers, Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen,
- Beschreibung und Identifizierung der Maschine,
- ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen (Richtlinien) entspricht,
- gegebenenfalls eine Auflistung der angewendeten harmonisierten Normen,
- Angaben zum Unterzeichner/zur Unterzeichnerin der EG-Konformitätserklärung.
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
- Es muss die vollständige Anschrift des Herstellers vorhanden sein. Diese Anforderung soll die Marktüberwachung vereinfachen. Die Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein.
- Neben der genauen Typbezeichnung soll hier im Klartext die Bezeichnung der Maschine aufgeführt werden.
- Neben der Maschinen-RL sind z. B. beim Vorhandensein von elektrischen Betriebsmitteln zusätzlich die relevanten Richtlinien, wie z. B. die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, aufzuführen.
- Hier sollte, soweit vorhanden, die arbeitsmittelspezifische C-Norm aufgeführt sein, die durch den Kaufvertrag verbindlich gemacht wurde, z. B. EN 1010 Teil 1. Das Ausgabedatum der Norm sollte auf jeden Fall mit angegeben werden.
- Der Unterzeichner bzw. die Unterzeichnerin muss den Maschinenhersteller rechtswirksam vertreten können.
2.3 Angaben auf dem Typenschild
Ist an der Maschine ein Typenschild vorhanden, das mindestens nachfolgende Angaben enthält?
- Name und vollständige Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichen
- Serie oder Typ
- Maschinen-Nr.
- Baujahr
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Betriebsanleitung
3.1 Deutschsprachige Betriebsanleitung
Liegt eine vollständige, deutschsprachige Betriebsanleitung vor?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Gemäß der Maschinenrichtlinie muss jeder Maschine eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. In der Betriebsanleitung müssen unter anderem folgende Punkte behandelt werden:
- Allgemeine Beschreibung der Maschine
- Schaltpläne
- Beschreibung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Anleitung zur Montage und zum Anschluss
- Angaben zu Restrisiken
- Spezifikationen der sicherheitsrelevanten Ersatzteile
- Angaben über Luftschallemissionen
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Anschlusswerte
- Inbetriebnahme
- Transport
- Schutzeinrichtungen
- Wartung, Einrichtung und Reparatur
- Austauschintervalle für Verschleißteile (z. B. für Hydraulikschläuche)
- Persönliche Schutzausrüstungen
3.2 Strahlenschutzanweisung
Fordert die zuständige Behörde die Umsetzung von Maßnahmen aus einer betriebsbezogenen Strahlenschutzanweisungen?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Die betriebsbezogene Strahlenschutzanweisung beschreibt die Schutzmaßnahmen für den Betrieb und die Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Eine Muster-Strahlenschutzanweisung kann nicht unbesehen übernommen werden, sondern dient lediglich als Grundlage für eine eigene betriebsbezogene Strahlenschutzanweisungen.
Bedienelemente
4.1 Angaben zu Bedienelementen
Sind folgende Bedienelemente vorhanden?
- abschließbarer Hauptschalter
- EIN-AUS-Schalter
- Not-Halt-Stellteil(e)
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
4.2 Beschriftung der Anzeige- und Bedienelemente
Sind alle Anzeige- und Bedienelemente eindeutig und leicht verständlich gekennzeichnet?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Hierfür kommen Symbole oder Beschriftungen in Frage. Bei einer Beschriftung muss diese in deutscher Sprache sein. Die Bedienelemente-Kennzeichnung muss in der Betriebsanleitung aufgeführt und erläutert sein.
4.3 Not-Halt - Erreichbarkeit
Sind die Not-Halt-Stellteile leicht und schnell erreichbar?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Behindernde Kragen dürfen nur verwendet werden, wenn das versehentliche Betätigen große Nachteile hervorruft, wie beispielsweise langwieriges Wiederanfahren der Maschine.
Verletzungsgefahren
5.1 Quetsch- und Scherstellen
Sind Quetsch- und Schergefahren, z. B. beim Öffnen und Schließen der Strahlenkammer, ausgeschlossen?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
5.2 Einzugsstellen
Sind Einzugsstellen, wie z. B. an der Bahneinführung, gesichert?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
5.3 Wartungs- und Reinigungsarbeiten
Sind die Wartungs- und Reinigungsarbeiten nutzerfreundlich und gefahrlos durchzuführen?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Lassen Sie sich die typischen Rüst-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten vorführen.
5.4 Bahneinzug
Ist der Bahneinzug sicher und ergonomisch günstig realisierbar?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Für einen sicheren Bahneinzug ist es wichtig, dass Leitwalzen bzw. Bahnführungswalzen im Tippbetrieb betrieben werden können. Falls ein sog. Schleichgang zum Bahneinziehen möglich ist, müssen die Einzugsstellen zwischen Walzen untereinander und zu festen Maschinenteilen gesichert sein.
5.5 Einstellarbeiten
Können ggf. notwendige Einstellarbeiten (z. B. zum Papierlauf) bei laufender Maschine gefahrlos durchgeführt werden?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
5.6 Entstören
Sind Störungsbeseitigungen an der Maschine gefahrlos durchführbar?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
"Häufiges Beseitigen von Störungen" sowie eine "höhere Effizienz im Arbeitsablauf" sind typische Gründe für Manipulationen an Schutzeinrichtungen, die zu mehreren Tausend Unfälle pro Jahr führen.
Diese Anreize gilt es im Gespräch mit Bedienpersonen zu ermitteln, noch bevor es zur Manipulation kommt. Zuverlässige Maschinen motivieren gar nicht erst die Schutzeinrichtungen zu manipulieren. Lassen Sie sich von erfahrenen Personen beraten.
Weiterführende Informationen unter https://stop-defeating.org/
Ergonomie
6.1 Wechsel von Maschinenkomponenten
Sind Maschinenkomponenten, die regelmäßig getauscht werden müssen, wie z. B. Filamente oder die Folie, die als Strahlungsfenster den Bereich des Elektronenbeschleunigers vom Strahlraum trennt, leicht ein- und auszubauen?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Lassen Sie sich das Handling und den Ausbau der Maschinenkomponenten vorführen! Fragen Sie bei hohen Gewichten nach Hebehilfen, wenn die entsprechenden Bauteile nicht ergonomisch handhabbar sind.
Gesundheitsgefahren
7.1 Strahlenschutz
Wird sowohl direkte als auch indirekte Strahlung ausreichend abgeschirmt?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Zum Schutz der Beschäftigten vor der beim Verfahren entstehenden Röntgenstrahlung muss jede unnötige Exposition vermieden werden. Hintergrund hierzu sind die möglichen stochastischen Strahlenschäden, die auf Veränderungen im Erbmaterial von Zellen zurückzuführen sind und sich z. B. als Krebserkrankung bemerkbar machen. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten ist umso kleiner, je geringer die auf eine Person einwirkende Strahlendosis ist.
Um eine möglichst geringe Strahlenexposition gewährleisten zu können, muss die ESH-Einheit eine vollständige Strahlungsabschirmung besitzen. Bei der Abschirmung ist darauf zu achten, dass der Austritt sowohl direkter als auch indirekter Strahlung verhindert wird. Hierzu sollten nicht mehr Öffnungen vorhanden sein, als zwingend nötig für den Eintritt und Austritt der bedruckten Materialbahn. An zu öffnenden Komponenten müssen Abdichtungen vorhanden sein.
Einen Maßstab für eine geringe und technisch realisierbare Exposition bieten die technischen Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern, die in § 17 Strahlenschutzverordnung zu finden sind. Hier ist geregelt, dass für eine Bauartzulassung die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche des Störstrahlers 1 Mikrosievert pro Stunde bei den maximalen Betriebsbedingungen nicht überschreiten darf.
7.2 Strahlenschutz
Sind häufig zu öffnende Verdeckungen über Verriegelung gesichert?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Zum Schutz der Beschäftigten vor, der beim Verfahren entstehenden Röntgenstrahlung, muss jede unnötige Exposition vermieden werden. Durch eine elektrische Verriegelung kann sichergestellt werden, dass der Elektronenbeschleuniger der ESH-Einheit nur gestartet werden kann, wenn alle sicherheitsrelevanten Abdeckungen geschlossen sind und auch während des Betriebs wirksam bleiben. Verkleidungen und Verdeckungen, die häufig oder für Rüstarbeiten abgenommen werden, müssen mit der Strahlungsquelle so gekoppelt sein, dass diese beim Öffnen oder Entfernen der Schutzeinrichtungen zwangsläufig abgeschaltet wird.
7.3 Strahlenschutz
Erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Strahlungsintensität?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Eine kontinuierliche Überprüfung der Strahlungsemission mit Hilfe von Überwachungseinrichtungen ist möglich, um die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.
Die Sensoren zur Überwachung der Strahlung sollten an den Stellen angebracht sein, an denen die höchste Wahrscheinlichkeit des Strahlenaustritts besteht. Dies ist an der Ein- und Austrittsstelle der Materialbahn der Fall, aber auch an Komponenten, die z. B. zum Einfädeln der Materialbahn oder zu Wartungsarbeiten geöffnet werden können. Bei Messung einer erhöhten Exposition muss eine Warnung erfolgen und die Maschine sofort selbstständig abschalten.
7.4 Sicherheitsdatenblätter
Arbeitsstoffe (z. B. Drucktinten, Reinigungsmittel) können Gesundheitsgefahren hervorrufen. Auskunft über die Gefährdungen geben die Sicherheitsdatenblätter.
Kann Ihnen der Hersteller die Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache vorlegen?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Die Sicherheitsdatenblätter sind eine wichtige Basis für die vom Unternehmer durchzuführende Gefährdungsbeurteilung und müssen daher aktuell sein. Achten Sie darauf, dass in den Sicherheitsdatenblättern detaillierte Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung vorhanden sind, wie z. B. Material und Schichtstärke bei Schutzhandschuhen.
7.5 Lagerung von Farben und Reinigungsmitteln
Sind besondere Vorkehrungen zur Lagerung der Farben und Reinigungsmittel erforderlich (z. B. Sicherheitsschrank)?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Lassen Sie sich zu ggf. speziellen Anforderungen zur Lagerung der Farben und Reinigungsmittel vom Hersteller beraten!
7.6 Einbindung in die Maschinensteuerung
Wird sämtliche gedruckte Farbe auch gehärtet?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Beim Umgang mit dem Druckerzeugnis ist Hautkontakt mit der ungehärteten Farbe zu vermeiden. Das Aufbringen der Farbe auf die Materialbahn darf nur erfolgen, wenn die ESH-Einheit angeschaltet ist und die Farbe gehärtet wird.
7.7 Hautschutz
Ist die Handhabung von Makulatur mit ungehärteter Farbe organisiert?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Abfälle von Druckerzeugnissen, die ungehärtete Farben enthalten, sind in gesonderten, gekennzeichneten Abfallbehältern zu sammeln, damit ein unbeabsichtigter Hautkontakt verhindert wird. Für den Fall einer Störung sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und im Störungsfall von den Versicherten korrekt anzuwenden.
Besteht eine Exposition gegenüber sensibilisierenden Stoffen, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
7.8 Umgang mit Arbeitskleidung
Wird die Kleidung nach dem Verschmutzen mit ESH-Farben/ -Lacken sofort gewechselt und getrennt gesammelt?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Bei einer möglichen Verschmutzung der Arbeitskleidung muss die Reinigung dieser organisiert sein und vom Unternehmer veranlasst werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass eine Haushaltswaschmaschine die hautgefährdenden Bestandteile nicht ausreichend entfernt. Eine gewerbliche Wäscherei oder Reinigung kann für eine gute Reinigung sorgen. Dazu muss über die möglichen Verschmutzungen informiert werden.
Aufbewahrungsmöglichkeiten für private Kleidung und Arbeitskleidung sind zu trennen um eine Verschleppung auszuschließen.
Aufstellbedingungen
8.1 Platzbedarf
Bietet der für die Maschine vorgesehene Aufstellort genügend Platz?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Klären Sie den tatsächlichen Platzbedarf der Maschine inklusive des notwendigen Materialhandlings und ggf. den Absaugvorrichtungen!
Prüfen Sie, ob sich das an dem vorgesehenen Aufstellort ohne Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe gut umsetzen lässt. Hinweise zu den erforderlichen Bewegungsflächen finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten A1.2.
8.2 Anschlüsse der ESH-Einheit
Können die notwendigen Zuleitungen zur Maschine verlegt werden, ohne dass eine Gefahr durch Stolpern entsteht?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Stürze durch Ausrutschen, Stolpern, Umknicken oder Fehltreten sind in vielen Betrieben und Einrichtungen Unfallschwerpunkt Nummer eins und machen gemäß der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) etwa 25 % aller Unfälle aus. Stürze können auch primäre Ursache für nachfolgende, schwerwiegende Unfälle sein, wie das Hineingeraten in bewegte Maschinen- und Anlagenteile oder anschließendes Abstürzen aus der Höhe.
Maschinen können verschiedene Zuleitungen habe z. B. für Strom, Zuluft, Wasser, Gase oder Absaugung. Das Stolpern über Zuleitungen kann durch vorausschauende Planung verhindert werden.
8.3 Raumklima
Haben Sie geklärt, ob es definierte Anforderungen an Temperatur, Luftfeuchte oder Luftwechselrate gibt?
Nutzeraktionen
Aktion | Weiter mit |
---|---|
nächste Frage | |
nächste Frage | |
nächste Frage |
Hinweis
Durch die Inertisierung der Strahlenkammer mit Stickstoff ist auf eine ausreichende Belüftung am Aufstellort der Maschine zu achten. Prüfen Sie ob eine natürliche Lüftung und eine ggf. vorhandene, raumlufttechnische Anlage den Anforderungen der Maschine entspricht.
Es ist empfehlenswert, bei Bedarf Kontakt mit einigen Herstellern von raumlufttechnischen Anlagen aufzunehmen und diese in Ihren Betrieb einzuladen. Lassen Sie sich vergleichbare Referenzobjekte zeigen und scheuen Sie sich nicht, die dortigen Betriebsleitenden auch unter vier Augen zu sprechen.
Bestehen Sie darauf, dass in den Angeboten neben den reinen Anschaffungskosten eventuell auch zusätzliche Investitionskosten für z. B. eine Wasseraufbereitung genannt sind. Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sollten im Angebot ebenso kalkuliert werden. Nur so können Sie verschiedene Systemanbieter miteinander vergleichen. Legen Sie fest, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechen muss und die Anforderungen der VDI Richtlinienreihe 6022 vertraglich zugesichert werden.
Bitte beachten Sie, dass Funktion, Betriebssicherheit und Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen von der Konzeption, der sachgemäßen Errichtung der Anlage sowie von der Luft- und ggfs. Wasserqualität abhängt.
Die Qualitätsanforderungen, die an eine hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung und Instandhaltung von RLT-Anlagen gestellt sind, werden in der Norm DIN EN 16798-3 sowie VDI Richtlinie 3803 und VDI Richtlinie 6022 beschrieben.
Weiterführende Informationen in der Broschüre "Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik" im Medienportal, Webcode: M19244056
oder in unserem Informationsportal "Technische Luftbefeuchtung", Webcode: 16748673 im Branchenschwerpunkt Druck- und papierverarbeitende Industrie, siehe Informationsportal "Technische Luftbefeuchtung"/ Themen / Grundlagen der Luftbefeuchtung / Luftbefeuchtung in Produktionsräumen / Druck- und papierverarbeitende Industrie.