Inkjet-Druckmaschine (LFP)

Handlungshilfe zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Kauf einer Inkjet-Druckmaschine (LFP).

Kauf von Maschinen

Hilfe bei der Auswahl einer sicheren Maschine

Sie planen die Investition in eine neue Maschine oder Anlage? Neben anderen Aspekten spielt dabei auch die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten eine wichtige Rolle. Basierend auf den Erfahrungen der Berufsgenossenschaft ETEM bietet Ihnen diese Handlungshilfe eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Kreuzen Sie als Antworten "Ja", "Unbekannt" oder "Nein" an.

Nach Beantwortung der Fragen haben Sie eine Übersicht, anhand derer Sie erkennen können, wo noch Klärungs- und/oder Hand­lungsbedarf besteht. So können gegebenenfalls teure Nachrüstungen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Handlungshilfe eine vollständige Bewertung der konkreten Gefährdungen der Maschine am vorgese­henen Einsatzort (Gefährdungsbeurteilung) nicht ersetzen kann.

Wir beraten und informieren Sie!

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

  • Branchengebiet Druck und Papierverarbeitung unter www.bgetem.de, Webcode 14739934
  • Ihr zuständiges Präventionszentrum und die für Sie zuständige Aufsichtsperson unter www.bgetem.de, Webcode 11981123
  • Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 13335297
  • Eine Zusammenfassung der Themen bietet die Broschüre "Sicheres Arbeiten im Inkjet-Digitaldruck" im Medienportal, Webcode: M19100116
Diesen Beitrag teilen

Prüfbescheinigung

1.1 GS-Prüfzeichen / ET-Prüfzeichen

Hat die Maschine ein GS- oder ET-Prüfzeichen auf dem Typenschild?
(Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen!)

GS-Zeichen DP                   ET-Zeichen.jpg

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
1.2 Neumaschine oder Gebrauchtmaschine
1.3 Vertragsgestaltung
1.3 Vertragsgestaltung

Hinweis

Ein hohes Maß an Rechtssicherheit geben Ihnen Maschinen mit gültigem Prüfzeichen wie dem GS- oder ET-Zeichen. Ansonsten ist eine umfassende Betrachtung der Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte idealerweise vor dem Kauf sinnvoll; lassen Sie sich ggf. beraten.

Datenbank geprüfter Maschinen

Eine praktische Hilfe zur Auswahl sicherer Maschinen bietet die Internetdatenbank »Geprüfte Produkte des DGUV Test«. Hier lassen sich alle Produkte recherchieren für die ein gültiges GS-Zertifikat der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung vorliegt, wie etwa Druckmaschinen, Peripheriegeräte, wie z. B. Trockner, Feuchtwassergeräte und Luftbefeuchter, sowie Maschinen der Weiterverarbeitung, u. a. Buchbindereimaschinen, Schneidemaschinen und Stanzmaschinen.
Darüber hinaus können sämtliche Produkte ermittelt werden, für die ein gültiges Zertifikat der insgesamt 26 Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV-Test vorliegt.

Link zur Datenbank


1.2 Neumaschine oder Gebrauchtmaschine

Ist die Maschine eine Neumaschine mit GS- oder ET-Prüfzeichen oder eine Gebrauchtmaschine mit GS- oder ET-Prüfzeichen?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
8.1 Platzbedarf
1.3 Vertragsgestaltung

Hinweis

Bei Neumaschinen hat die GS-/ET-Prüfstelle die grundlegenden Sicherheitsanforderungen bereits geklärt. Sie können sich auf die Themen Betrieb und Aufstellung der Maschine konzentrieren.

Bei gebrauchten Maschinen ist ein Blick auf die Vollständigkeit der Sicherheitsausstattung notwendig.


1.3 Vertragsgestaltung

Sind im Vertrag die geltenden Arbeitsschutzvorschriften hinsichtlich der Maschinenausführung festgehalten?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Bei Auftragsvergabe schlagen wir folgenden Zusatz vor:

"Der vorstehende Auftrag wird erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung der Maschine den geltenden Arbeitsschutzvorschriften und somit dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entspricht."


Formale Voraussetzungen

2.1 EG-Konformitätserklärung

Liegt für die Maschine eine EG-Konformitätserklärung vor?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
2.3 Angaben auf dem Typenschild
2.3 Angaben auf dem Typenschild

Hinweis

Für jede Maschine, die ab dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurde, muss als Voraussetzung für die Inbetriebnahme eine EG-Konformitätserklärung vorliegen (Art. 5 bzw. Art. 8 der Maschinen-RL, § 5 Abs. 3 der BetrSichV).

Unter Maschinenrichtlinie (Maschinen-RL) wird je nach Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens die Richtlinie 98/37/EG oder die Richtlinie 2006/42/EG verstanden. Wurde eine Maschine ab 29.12.2009 erstmals in Verkehr gebracht, muss die Richtlinie 2006/42/EG angewandt werden.

Bitte beachten Sie:

Werden Maschinen direkt bei einem Hersteller erworben, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist und der auch über keine Handelsvertretung in der Europäischen Union verfügt, muss der Betreiber/Käufer alle Verpflichtungen erfüllen, die sich aus den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergeben. Der Betreiber wird also durch das Inverkehrbringen zum Hersteller.

Es wird deshalb empfohlen bei Direktimporten diese Anforderungen bereits im Kaufvertrag zu regeln.

Bei Direktimport ist es zudem besonders wichtig, die Einhaltung der Kaufbedingungen bei der Lieferung der Maschine zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere eine vollständige technische Dokumentation einschließlich einer Risikobeurteilung und die sicherheitsgerechte Gestaltung der Maschine gemäß den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie.


2.2 Inhalt der EG-Konformitätserklärung

Enthält die EG-Konformitätserklärung mindestens folgende Angaben?

  1. Firmenbezeichnung und Anschrift des Maschinenherstellers, Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen,
  2. Beschreibung und Identifizierung der Maschine,
  3. ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen (Richtlinien) entspricht,
  4. gegebenenfalls eine Auflistung der angewendeten harmonisierten Normen,
  5. Angaben zum Unterzeichner/zur Unterzeichnerin der EG-Konformitätserklärung.

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

  1. Es muss die vollständige Anschrift des Herstellers vorhanden sein. Diese Anforderung soll die Marktüberwachung vereinfachen. Die Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein.
  2. Neben der genauen Typbezeichnung soll hier im Klartext die Bezeichnung der Maschine aufgeführt werden.
  3. Neben der Maschinen-RL sind z. B. beim Vorhandensein von elektrischen Betriebsmitteln zusätzlich die relevanten Richtlinien, wie z. B. die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, aufzuführen.
  4. Hier sollte, soweit vorhanden, die arbeitsmittelspezifische C-Norm aufgeführt sein, die durch den Kaufvertrag verbindlich gemacht wurde, z. B. EN 1010 Teil 1. Das Ausgabedatum der Norm sollte auf jeden Fall mit angegeben werden.
  5. Der Unterzeichner bzw. die Unterzeichnerin muss den Maschinenhersteller rechtswirksam vertreten können.

2.3 Angaben auf dem Typenschild

Ist an der Maschine ein Typenschild vorhanden, das mindestens nachfolgende Angaben enthält?

  • Name und vollständige Anschrift des Herstellers
  • Bezeichnung der Maschine
  • CE-Kennzeichen
  • Serie oder Typ
  • Maschinen-Nr.
  • Baujahr

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Betriebsanleitung

3.1 Deutschsprachige Betriebsanleitung

Liegt eine vollständige, deutschsprachige Betriebsanleitung vor?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Gemäß der Maschinenrichtlinie muss jeder Maschine eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. In der Betriebsanleitung müssen unter anderem folgende Punkte behandelt werden:

  1. Allgemeine Beschreibung der Maschine
  2. Schaltpläne
  3. Beschreibung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  4. Anleitung zur Montage und zum Anschluss
  5. Angaben zu Restrisiken
  6. Spezifikationen der sicherheitsrelevanten Ersatzteile
  7. Angaben über Luftschallemissionen
  8. Bestimmungsgemäße Verwendung
  9. Anschlusswerte
  10. Inbetriebnahme
  11. Transport
  12. Schutzeinrichtungen
  13. Wartung, Einrichtung und Reparatur
  14. Austauschintervalle für Verschleißteile (z. B. für Hydraulikschläuche)
  15. Persönliche Schutzausrüstungen

Bedienelemente

4.1 Angaben zu Bedienelementen

Sind folgende Bedienelemente vorhanden?

  • abschließbarer Hauptschalter
  • EIN-AUS-Schalter
  • Not-Halt-Stellteil(e)

Steuertafel mit Bedienelementen
Steuertafel mit Bedienelementen

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

4.2 Hauptschalter für Energiearten

Ist für jede Energieart ein abschließbarer Hauptschalter vorhanden?

Abschließbarer Hauptschalter mit Not-Halt-Funktion
Abschließbarer Hauptschalter mit Not-Halt-Funktion

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Dies gilt für elektrische Energie und zusätzlich bei externer Versorgung auch für Hydraulik und Pneumatik.


4.3 Beschriftung der Bedienelemente

Sind alle Bedienelemente eindeutig und leicht verständlich gekennzeichnet?

Zusatzkennzeichnung an einem Not-Halt-Stellteil zur Verdeutlichung des Wirkbereiches
Zusatzkennzeichnung an einem Not-Halt-Stellteil zur Verdeutlichung des Wirkbereiches

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Hierfür kommen Symbole oder Beschriftungen in Frage. Bei einer Beschriftung muss diese in deutscher Sprache sein. Die Bedienelemente-Kennzeichnung muss in der Betriebsanleitung aufgeführt und erläutert sein.


4.4 Not-Halt - Erreichbarkeit

Sind die Not-Halt-Stellteile leicht und schnell erreichbar?

Not-Halt-Stellteil mit Schutzkragen
Not-Halt-Stellteil mit Schutzkragen

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Behindernde Kragen dürfen nur verwendet werden, wenn das versehentliche Betätigen große Nachteile hervorruft, wie beispielsweise langwieriges Wiederanfahren der Maschine.


4.5 Not-Halt - Stillstand

Setzt der Not-Halt die gefahrbringenden Bewegungen der Maschine schnellstmöglich still?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Der Nachlauf muss kürzer als 10 Sekunden sein; ansonsten ist gemäß der EN 1010-2 (Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen - Teil 2: Druck- und Lackiermaschinen einschließlich Maschinen der Druckvorstufe) eine Zuhaltung erforderlich.


4.6 Erreichbarkeit der Bedienelemente

Sind alle Taster und Schalter während aller Arbeitsvorgänge vom Bediener leicht erreichbar?

Not-Halt (1) und Halt/Sicher Stellteile (2)
Not-Halt (1) und Halt/Sicher Stellteile (2)

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Verletzungsgefahren

5.1 Quetsch- und Scherstellen

Sind Quetsch- und Schergefahren, z. B. durch bewegte Druckköpfe oder bewegte Aufnahmetische, ausgeschlossen?

Ungesicherte Quetsch- und Scherstellen durch die Verfahrbewegung der Druckkopfbrücke
Ungesicherte Quetsch- und Scherstellen durch die Verfahrbewegung der Druckkopfbrücke

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

5.2 Einzugsstellen

Sind Einzugsstellen, wie z. B. an Auf-/Abwickeleinrichtungen oder an Arbeitselementen (Zahnräder, Ketten, Riemen), gesichert?

Ungesicherte Einzugsstelle zwischen Walze und Gehäuse
Ungesicherte Einzugsstelle zwischen Walze und Gehäuse

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

5.3 Gefahrbringende Bewegungen - Stillsetzen durch Öffnen der Schutzeinrichtung

Werden mit dem Öffnen einer Schutzeinrichtung alle gefahrbringenden Bewegungen zumindest in diesem Gefahrenbereich stillgesetzt?

Sicherung durch eine feststehende Schutzeinrichtung und Lichtschranke
Sicherung durch eine feststehende Schutzeinrichtung und Lichtschranke

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Lassen Sie sich dies vorführen und/oder ggf. schriftlich bestätigen.


5.4 Gefahrbringende Bewegungen - Einleiten bei offener Schutzeinrichtung

Lassen sich bei geöffneter Schutzeinrichtung keine gefahrbringenden Bewegungen zumindest in diesem Gefahrenbereich einleiten?

Überwachung der Schutzeinrichtung mittels Positionsschalter
Überwachung der Schutzeinrichtung mittels Positionsschalter

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Ausnahmen sind zulässig, wenn risikoreduzierende Maßnahmen, wie z. B. Tippbetrieb mit reduzierter Geschwindigkeit oder Wegbegrenzung, zwangsläufig wirksam werden. Dabei sind die nach EN 1010 (Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen) maximal erlaubten Geschwindigkeiten (1 m/min) bzw. Wege (25 mm) zu beachten. Lassen Sie sich dies ggfs. schriftlich bestätigen.


5.5 Prozessbeobachtung

Kann der Druckprozess ausreichend eingesehen und beobachtet werden, ohne Schutzeinrichtungen zu überbrücken oder zu demontieren?

Überbrückter Sicherheitsschalter
Überbrückter Sicherheitsschalter

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Manipulation von Maschinen wird häufig durch eine "bessere Sicht" begründet. Die Folgen einer Manipulation gefährden Leben, denn jeder vierte Arbeitsunfall an Maschinen ist auf manipulierte Schutzeinrichtungen zurückzuführen. In Betrieben, in ­denen Vorgesetzte die Manipulationen duldeten, war die Unfallhäufigkeit noch höher.
Achten Sie bei der Maschinenauswahl auf die Praxistauglichkeit der Maschine und beziehen Sie erfahrene Personen in die Beantwortung dieser Frage ein.

Weiterführende Informationen unter www.stop-defeating.org


5.6 Entstören

Sind Störungsbeseitigungen an der Maschine gefahrlos durchführbar?

Überbrückter Sicherheitsschalter
Überbrückter Sicherheitsschalter

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

"Häufiges Beseitigen von Störungen" sowie eine "höhere Effizienz im Arbeitsablauf" sind typische Gründe für Manipulationen an Schutzeinrichtungen, die zu mehreren Tausend Unfälle pro Jahr führen.
Diese Anreize gilt es im Gespräch mit Bedienpersonen zu ermitteln, noch bevor es zur Manipulation kommt. Zuverlässige Maschinen motivieren gar nicht erst die Schutzeinrichtungen zu manipulieren. Lassen Sie sich von erfahrenen Personen beraten.

Weiterführende Informationen unter www.stop-defeating.org


5.7 Wartungs- und Reinigungsarbeiten

Sind die Wartungs- und Reinigungsarbeiten nutzerfreundlich und gefahrlos durchzuführen?

Beim Waschen und Reinigen müssen unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden
Beim Waschen und Reinigen müssen unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Lassen Sie sich die typischen Rüst-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten vorführen.


Ergonomie

6.1 Arbeitsplätze

Können alle notwendigen Tätigkeiten an der Maschine ergonomisch ausgeführt werden?

Ergonomische Tätigkeiten
Ergonomische Tätigkeiten

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Beziehen Sie, soweit vorhanden, erfahrene Personen in die Beantwortung dieser Frage ein. Lassen Sie sich vom Hersteller alle Tätigkeiten vorführen.


6.2 Materialhandling

Sind für das Bewegen schwerer Lasten entsprechende Hebehilfen notwendig?

Körperliche Entlastung
Körperliche Entlastung

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Arbeitsplätze müssen menschengerecht gestaltet sein, um gesundheitsschädliche Belastungen zu vermeiden.
Können Belastungen nicht vermieden werden, so sind sie zu minimieren (Minimierungsgebot). Erhöhte oder hohe Belastungen beeinträchtigen die Leistung der Beschäftigten und damit den Erfolg des Unternehmens. Sie führen zu häufigen Erkrankungen mit Fehlzeiten, Störungen im Betrieb und damit zu zusätzlichen Kosten.

Von schweren Lasten spricht man bereits bei einmaligem Heben, Halten oder Tragen mehr als max. 15 kg bei Frauen und mehr als max. 25 kg bei Männern. Niedrigere Gewichte zählen bei entsprechender Häufigkeit auch dazu.

Weitere Informationen z. B. in der DGUV Information 208-033 (Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen)


6.3 Beleuchtung

Ist eine ausreichende Beleuchtung am Aufstellort der Maschine vorhanden?

Hallendach mit Lichtband und künstlicher Beleuchtung
Hallendach mit Lichtband und künstlicher Beleuchtung

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Richtwerte zur Beleuchtungsstärke sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.4 zu finden. Es gelten mind. 500 Lux am Aufstellort der Druckmaschine und bei Farbkontrollen mind. 1500 Lux. Beachten Sie, dass alle Bedienteile von der Beleuchtung erfasst werden.


Gesundheitsgefahren

7.1 Sicherheitsdatenblätter

Arbeitsstoffe (z. B. Drucktinten, Spülflüssigkeiten, Reinigungsmittel) können Gesundheitsgefahren hervorrufen. Auskunft über die Gefährdungen geben die Sicherheitsdatenblätter.
Kann Ihnen der Hersteller die Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache vorlegen?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Die Sicherheitsdatenblätter sind eine wichtige Basis für die vom Unternehmer durchzuführende Gefährdungsbeurteilung und müssen daher aktuell sein. Achten Sie darauf, dass in den Sicherheitsdatenblättern detaillierte Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung vorhanden sind, wie z. B. Material und Schichtstärke bei Schutzhandschuhen.


7.2 Gefährliche Stoffe

Tinten einiger Hersteller enthalten Stoffe, die als "reproduktionstoxisch" (Gefahrenhinweis H360) oder "organschädigend" (Gefahrenhinweis H372) gekennzeichnet sind.
Bestätigt Ihnen der Hersteller, dass derartige gefährliche Inhaltsstoffe in den Tinten der Ihnen angebotenen Maschine nicht enthalten sind?

Werdende Mütter stehen unter besonderem Schutz; Einzelheiten regelt das Mutterschutzgesetz
Werdende Mütter stehen unter besonderem Schutz; Einzelheiten regelt das Mutterschutzgesetz

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Lassen Sie sich ggf. die Aussage, dass derartige Inhaltsstoffe nicht enthalten sind, schriftlich bestätigen.


7.3 Lagerung von Farben, Spülflüssigkeiten und Reinigungsmitteln

Sind besondere Vorkehrungen zur Lagerung der Farben, Spülflüssigkeiten und Reinigungsmittel erforderlich (z. B. Sicherheitsschrank)?

Sicherheitsschrank
Sicherheitsschrank

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Lassen Sie sich zu ggf. speziellen Anforderungen zur Lagerung der Farben, Spülflüssigkeiten und Reinigungsmittel vom Hersteller beraten!


7.4 UV-Farben und -Lacke

Werden UV-Farben und -Lacke verwendet?

UV-Farben in Kartuschen
UV-Farben in Kartuschen

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
7.6 UV-Druck - Emissionen

Hinweis

Beachten Sie, dass Hautkontakt mit ungehärteten Farben zu vermeiden ist. Makulatur, die ungehärtete Farben enthält, ist in gesonderten, gekennzeichneten Abfallbehältern zu sammeln, damit eine unbeabsichtigte Berührung verhindert wird. Für den Fall einer Störung sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und im Störungsfall von den Versicherten korrekt anzuwenden.
Besteht eine Exposition gegenüber sensibilisierenden Stoffen, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.


7.5 UV-Strahlung - Abschirmung

Sind am UV-Trockner die UV-Strahler ausreichend abgeschirmt?

UV-Härtung erfordert eine Abschirmung der Strahlung
UV-Härtung erfordert eine Abschirmung der Strahlung

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Tritt UV-Licht aus, dann lassen Sie sich die Unbedenklichkeit/Einhaltung der Grenzwerte ggf. vom Hersteller schriftlich bestätigen (auch bei UV-LED)!

Direkter Blickkontakt zum UV-Strahler muss unmöglich sein. Reflektierte Strahlung muss soweit abgeschirmt sein, dass keine Gesundheitsgefahren für die an der Anlage beschäftigten und vorbeigehenden Personen bestehen, d. h. die Bestrahlungsstärke der ultravioletten Strahlung darf sowohl im Bereich regelmäßiger Arbeitsplätze als auch an Stellen, die gelegentlich von Personen eingenommen werden, die Grenzwerte der Kategorie 1 der EN 12198-1 nicht überschreiten. Mittels eines speziellen Messgerätes kann die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte (1,0 x 10-3 W/m2 für UV-B/C-Strahlung, Grenzwert für 8-Stunden-Schicht gemäß EN 12198-1 bzw. EN 1010-1) für die effektive Bestrahlungsstärke Eeff gemessen werden. Dies muss dokumentiert sein.

Verkleidungen und Verdeckungen, die häufig oder für Rüstarbeiten abgenommen werden, müssen mit der Strahlungsquelle so gekoppelt sein, dass diese beim Öffnen oder Entfernen der Schutzeinrichtungen zwangsläufig abgeschaltet wird.


7.6 UV-Druck - Emissionen

Werden beim Drucken Stoffe freigesetzt, wie z. B. Ozon, die abgesaugt werden müssen?

Absaugung von Ozon und zusätzliche Abschirmung des gesamten UV-Strahlers, die Licht durchlässt, aber UV-Strahlung absorbiert
Absaugung von Ozon und zusätzliche Abschirmung des gesamten UV-Strahlers, die Licht durchlässt, aber UV-Strahlung absorbiert

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Fragen Sie hierzu den Hersteller.


7.7 Lösemittel

Werden beim Drucken Stoffe freigesetzt, wie z. B. leichtflüchtige Lösemittel, die abgesaugt werden müssen?

Reinigungsmittel mit einem hohen Flammpunkt belasten die Atemluft wesentlich weniger
Reinigungsmittel mit einem hohen Flammpunkt belasten die Atemluft wesentlich weniger

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
8.1 Platzbedarf

Hinweis

Befragen Sie hierzu den Hersteller und sehen Sie sich die Sicherheitsdatenblätter an.


7.8 Absaugvorrichtungen

Hat die Maschine entsprechende Absaugvorrichtungen bzw. Anschlussmöglichkeiten?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Klären Sie, welche Anforderungen ggf. beim Anschluss bauseitig erfüllt werden müssen (Filterelemente, zusätzliche Ventilatoren, Explosionsschutz)!
Wenn die abgesaugte Luft über Filtereinrichtungen in den Raum zurückgeführt wird, fragen Sie nach Häufigkeit und Kosten des Filterersatzes!


Aufstellbedingungen

8.1 Platzbedarf

Bietet der für die Maschine vorgesehene Aufstellort genügend Platz?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Klären Sie den tatsächlichen Platzbedarf der Maschine inklusive des notwendigen Materialhandlings und ggf. den Absaugvorrichtungen!
Prüfen Sie, ob sich das an dem vorgesehenen Aufstellort ohne Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe gut umsetzen lässt. Hinweise zu den erforderlichen Bewegungsflächen finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten A1.2.


8.2 Platzbedarf - Produktlagerung

Haben Sie eventuellen Platzbedarf für die Zwischenlagerung von Rohmaterial und der frisch gedruckten Produkte berücksichtigt?

Platzbedarf Produktlagerung
Platzbedarf Produktlagerung

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Beachten Sie, dass bedruckte Materialien direkt nach dem Druck oft ausgasen und ausreichend belüftete Räume benötigen!


8.3 Platzbedarf - Verkehrs- und Fluchtwege

Sind Verkehrs- und Fluchtwege in ausreichender Größe vorhanden oder können eingerichtet werden?

Platzbedarf Verkehrs- und Fluchtwege
Platzbedarf Verkehrs- und Fluchtwege

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Fußgänger- und Fahrzeugverkehr sind so zu führen, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden. Verkehrswege dürfen durch Transportgut, leere Paletten oder Abstellen von z.B. Gabelstaplern selbst nicht verstellt werden. Betriebliche Verkehrsregelungen sollten in Anlehnung an die Straßenverkehrsordnung erfolgen, z.B. durch:

  • Festlegung gekennzeichneter Verkehrswege,
  • das Gebot rechts vor links,
  • Beschilderung,
  • Sicherung gefährlicher Stellen mittels Stoppstellen bzw.
    Zebrastreifen und
  • Anbringen von Panorama- oder Kugelspiegeln an unübersichtlichen Verkehrspunkten.

Hinweise zu den Verkehrswegen finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8.
Hinweise zu Fluchtwegen befinden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3.


8.4 Platzbedarf - Flurförderzeuge

Wenn Flurförderzeuge wie z. B. Gabelstapler oder Handhubwagen zum An- und Abtransport von Material erforderlich sind, ist genug Platz zum Rangieren vorhanden?

Platzbedarf zum Rangieren und Bewegen von großen Produkten
Platzbedarf zum Rangieren und Bewegen von großen Produkten

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Beachten Sie neben dem erforderlichen Platz auch die Gefahr durch kreuzende Fußgänger die vom Fahrer nicht oder zu spät gesehen werden können.


8.5 Anschlüsse der Druckmaschine

Können die notwendigen Zuleitungen zur Maschine verlegt werden, ohne dass eine Gefahr durch Stolpern entsteht?

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Stürze durch Ausrutschen, Stolpern, Umknicken oder Fehltreten sind in vielen Betrieben und Einrichtungen Unfallschwerpunkt Nummer eins und machen gemäß der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) etwa 25 % aller Unfälle aus. Stürze können auch primäre Ursache für nachfolgende, schwerwiegende Unfälle sein, wie das Hineingeraten in bewegte Maschinen- und Anlagenteile oder anschließendes Abstürzen aus der Höhe.
Maschinen können verschiedene Zuleitungen habe z. B. für Strom, Zuluft, Wasser, Gase oder Absaugung. Das Stolpern über Zuleitungen kann durch vorausschauende Planung verhindert werden.


8.6 Raumklima

Haben Sie geklärt, ob es definierte Anforderungen an Temperatur, Luftfeuchte oder Luftwechselrate gibt?

Absaugung und raumlufttechnische Anlage unter der Hallendecke
Absaugung und raumlufttechnische Anlage unter der Hallendecke

Nutzeraktionen

Aktion Weiter mit
nächste Frage
nächste Frage
nächste Frage

Hinweis

Prüfen Sie ob eine natürliche Lüftung und eine ggf. vorhandene, raumlufttechnische Anlage den Anforderungen der Maschine entspricht. Definierte Anforderungen an Luftfeuchte, Luftwechselrate oder Luftqualität (z. B. Reinraumbedingungen) können eine raumlufttechnische Anlage erfordern.
Papier ist ein hygroskopisches, d. h. wasseranziehendes Material, das so lange Feuchtigkeit aus der Umgebung aufnimmt, bis es eine Gleichgewichtsfeuchte erreicht hat. Ist die Luft zu trocken, gibt das Papier einen Teil seines Wassergehaltes an die Umgebungsluft ab. Die reibungslose Verarbeitung von Papier ist vor allem während der Heizperiode ohne zusätzliche Luftbefeuchtung oft nicht möglich.
Es ist empfehlenswert, Kontakt mit einigen Herstellern von raumlufttechnischen Anlagen aufzunehmen und diese in Ihren Betrieb einzuladen. Lassen Sie sich vergleichbare Referenzobjekte zeigen und scheuen Sie sich nicht, die dortigen Betriebsleitenden auch unter vier Augen zu sprechen.
Bestehen Sie darauf, dass in den Angeboten neben den reinen Anschaffungskosten eventuell auch zusätzliche Investitionskosten für z. B. eine Wasseraufbereitung genannt sind. Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten sollten im Angebot ebenso kalkuliert werden. Nur so können Sie verschiedene Systemanbieter miteinander vergleichen.
Legen Sie fest, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechen muss und die Anforderungen der VDI Richtlinienreihe 6022 vertraglich zugesichert werden.
Bitte beachten Sie, dass Funktion, Betriebssicherheit und Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen von der Konzeption, der sachgemäßen Errichtung der Anlage sowie von der Luft- und ggfs. Wasserqualität abhängt. Die Qualitätsanforderungen, die an eine hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung und Instandhaltung von RLT-Anlagen gestellt sind, werden in der Norm DIN EN 16798-3 sowie VDI Richtlinie 3803 und VDI Richtlinie 6022 beschrieben.
Weiterführende Informationen in der Broschüre "Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik" im Medienportal, Webcode: M19244056 oder in unserem Informationsportal "Technische Luftbefeuchtung", Webcode: 16748673 im Branchenschwerpunkt Druck- und papierverarbeitende Industrie, siehe Informationsportal "Technische Luftbefeuchtung"/ Themen / Grundlagen der Luftbefeuchtung / Luftbefeuchtung in Produktionsräumen / Druck- und papierverarbeitende Industrie.